Sunday, June 8, 2008

Parteibuch Ticker Feed von 2007-03-22

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Oeffinger Freidenker: Der Irrsinn zu Gast in Berlin
03/22/2007 11:40 PM
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, planen die Minister Glos (Wirtschaft) und Müntefering (Arbeit und Soziales) neue Reformen. Besonders Glos' Modell (ja, der Ich-hab-keinen-Blassen-Schimmer-von-Internet-Glos) wird derzeit "von Gutachtern" gelobt. Diese "Gutachter", die von der SZ nicht genau spezifiziert sind, entstammen dem Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit. Dieses schreibt sich die Arbeitsmarktökonomie und deren Vermittlung "an die interessierte Öffentlichkeit" ebenso auf die Fahnen wie die Ökonomisierung der Hochschulen. Das ganze natürlich "in enger Kooperation" mit den staatlichen Unis. Kurz: es handelt sich wie bei der INSM um einen reinen Lobbyistenverband. Aber zur Sache:
Glos Vorschlag klingt nicht neu. Er läuft darauf hinaus, dass alle Arbeitslosen eine Pflicht zur Arbeit erhalten (womit er bereits vor einiger Zeit in den Schlagzeilen landete). Diese soll entweder über einen regulären Job laufen oder ein Ein-Euro-Job sein. Wer arbeitet, aber zuwenig verdient, soll das auf das ALG-II-Niveau aufgestockt werden.
Müntefering hingegen plädiert für eine Umsetzung des Konzepts von Bofinger und Walwei. Dieses sieht eine staatliche Förderung von Geringverdienern durch teilweise Erlassung und Rückerstattung der Sozialbeiträge vor. Gleichzeitig werden die Suventionierung der Minijobs sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger stark gekürzt.
Für Glos' Modell rechnet das IZA mit Einsparungen von bis zu 25 Milliarden Euro und 1,4 Millionen neuen Stellen - für Geringverdiener. Für Bofimüntefeweis Modell rechnet sie mit 146.00 Stellen und einer Milliarde Einsparungen.
Wie die IZA auf diese Zahlen kommt, steht in den Sternen; der Artikel erwähnt es nicht. Der Vorschlag von Glos sei aber "hochgradig wirksam", weil er die (angeblich bis dato nicht vorhandenen) Anreize für Hartz-IV-Empfänger erhöhe, sich Vollzeitstellen auch im Niedriglohnsektor zu suchen.
Das IZA betreibt seine Propaganda hier mit mehreren interessanten Aspekten.
1) Wieder einmal wird die alte Mär vom Sozialschmarotzer ausgepackt. Obwohl die Zahl der tatsächlichen Hartz-IV-Missbrauchsfälle verschwindend gering ist, wird beständig dieses Phantom hochgehalten um die zahlreichen Drangsalierungen, Kürzungen und Sanktionen zu rechtfertigen, die sämtliche Hartz-IV-Empfänger treffen.
2) Das Konzept von Müntefering läuft wieder einmal auf eine Umverteilung von unten nach oben hinaus. Der Staat subventioniert das Lohndumping der Unternehmen, indem er das fehlende Geld zum Sozialhilfeniveau (!) zuschießt. Gleichzeitig aber werden die vielzitierten Arbeitsanreize für Hartz-IV-Empfänger tatsächlich zerstört, da jeder Euro auf das ALG-II angerechnet wird.
3) Beide Minister nehmen ausschließlich Vorschläge der neoliberalen Lobbyisten auf. Sozialdemokratische Konzepte finden sich überhaupt nicht.
4) Der Kernpunkt von Glos' Konzept ist die Arbeitspflicht. Die Ein-Euro-Jobs sind offensichtlich herausgerechnet worden, aber woher die Zahl der 1,4 Millionen neuen Stellen stammt bleibt völlig offen. Wie so oft wird hier in der falschen Annahme geschwelgt (die beinahe immer mit der Annnahme 1) korreliert), dass die Jobs einzig aufgrund der zu hohen Kosten fehlen. Das ist aber nicht richtig. Die letzten Jahre haben eindeutig gezeigt, dass sinkende Lohn- und Standortkosten nicht zu neuen Arbeitsplätzen beitragen. Arbeitsplätze entstehen durch das simple Spiel von Angebot und Nachfrage. Wenn keine Nachfrage existiert, kann der Lohn so niedrig sein, wie er will - neue Arbeitsplätze entstehen trotzdem nicht.
Im Endeffekt verteilen beide Konzepte die Last einseitig von der Wirtschaft weg zum Staat und der Bevölkerung. Die Arbeiter müssen weiteres Lohndumping durch ihre Steuern refinanzieren, den Arbeitslosen wird der Einstieg in den Arbeitsmarkt weiter erschwert. Besonders erschreckend ist, wie ein sozialdemokratischer Minister sich so vollständig zur Hure der Wirtschaft macht und keinerlei sozialdemokratische Elemente mehr erkennen lässt. Die Forderung der Gewerkschaften nach einem Mindestlohn (der ohnehin zu niedrig angesetzt ist), der nachweislich auf Erfahrung unserer Nachbarn hin Arbeitsplätze schafft und die arbeitende Bevölkerung deutlich besser stellt, was wiederum zu einer Ankurbelung der Binnennachfrage führt - nichts. Stattdessen wird ein Moloch einseitig befördert und begünstigt, der offensichtlich in höchstem Maße schädlich ist. Das Krebsgeschwür wird nicht entfernt, nicht einmal eingedämmt, sondern im Gegenteil immer weiter genährt - gut genährt. Denn die Ärzte sind auf seiner Seite und haben den Patienten längst dem langsamem und qualvollem Tode preisgegeben.[Link] [Cache]
Play rough!: Hermann Gröneberger
03/22/2007 10:20 PM

Ist der gute Mann eigentlich inzwischen schon in Berlin angekommen?

Und ist geklärt, wann genau er zum Bürgermeister gewählt wird?

An ihm scheint übrigens VIACOM ein Exempel statuiert zu haben: Keines seiner Videos ist bei YouTube erhältlichersichtlichhörbar. Anscheinend muss man (ich?) erst in ein gewisses Alter kommen (oder aus demselben herausgewachsen sein?), um einige / manche / viele der Texte schätzen zu können. In der Grundschule - ich weiß es noch genau: im Sportunterricht - wurde von uns Jungs "Männer" gegröhlt - denn wir waren ja auf dem besten Weg zu eben solchen.

[Link] [Cache]
Oeffinger Freidenker: US-Regierung mischte sch massiv in Tabak-Prozess ein
03/22/2007 05:54 PM
Wie SpOn berichtet, hat sich die Bush-Regierung unter Federführung von Skandalminister Gonzales massiv in den Prozess gegen die Tabakindustrie eingemischt.
Nach Aussagen einer beteiligten Staatsanwältin wurde durch massive politische Einflussnahme die Strafforderung von 130 auf 10 Milliarden gesenkt und die Forderung, die Manager abzusetzen ersatzlos gestrichen.
Solche Eingriffe unterminieren Tag für Tag den Rechtsstaat - und sie sind beileibe nicht auf die US of A beschränkt.[Link] [Cache]
Oeffinger Freidenker: Waffengesetze in einigen US-Bundesstaaten deutlich aufgeweicht
03/22/2007 05:42 PM
Einige US-Bundesstaaten, darunter der übliche Verdächtige Texas, haben das Recht auf tödlichen Waffeneinsatz bei Selbstverteidigung erheblich ausgeweitet. Nicht nur, dass nun auch das eigene Fahrzeug und der Arbeitsplatz als "zuhause" gelten, wenn es um Waffenbenutzung geht, auch die Annahme, es könnte zu tödlicher Gewalt kommen rechtfertigt bereits den tödlichen Schuss.
Jeglicher Einbrecher kann in den USA also nun straffrei erschossen werden. Es ist anzunehmen, dass dieses auf gewaltigen Druck der NRA hin beschlossene Gesetz die Zahl der durch Schusswaffen Getöteten in den USA von bisher 30.000 jährlich deutlich anschwellen lassen wird.[Link] [Cache]
Peter Briody: Von der unerträglichen Leichtigkeit der Beleidigung in Theorie und Praxis
03/22/2007 04:51 PM


In den Odenwald-Geschichten wurde bereits über den Prozess vor dem Amtsgericht Bonn gegen Rechtsanwalt Claus Plantiko wegen Richterbeleidigung berichtet. Die Berufungsverhandlung am 09.03.07 sorgte erneut für Diskussionsstoff.

Unter der Überschrift „D ie Protagonisten eines infantilen Ehrenkults" schreibt der irische Ex-Offizier Peter Briody über die Beleidigungsgesetze in Deutschland im www. Beschwerdezentrum.de .

Nachfolgend Auszüge aus seinem Bericht:

>Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von “Beleidigung”. I
m Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. […]<


Das sind nach dem Bericht von P. Briody in Deutschland 20% aller Strafrechtsfälle im Jahr 2005.

Gleichzeitig berichtete die Presse in regelmäßigen Abständen, dass mutmaßliche Kriminelle aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil die zuständige Strafkammer gegen den Grundsatz der Beschleunigung verstoßen hat; einfacher gesagt, wegen Arbeitsüberlastung der Gerichte.

>Die Gerichte sowie deutsche Staatsjuristen haben, statt das Geschäft zeitgemäß abzubauen, auf das Fundament dieses ‘infantilen Ehrenkults’ (etwa aus dem “Zeitalter des Monokels” 1927) eine florierende “Beleidigungsindustrie” aufgebaut.
Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnenen Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung (”Libel”) unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb. […]

Was die Beleidigungsdelikte im Gesamtumfang der Fälle zum Strafrecht ausmacht, sind erstaunliche 20% im Jahre 2005. Daran kann man erkennen, wie sehr deutsche Staatsjuristen an ihren “Beleidigungsdelikten” hängen.
Die Stellungnahme des KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zu den Strafgesetzen einiger Staaten gegen ‘Beleidigung’ von 24. Mai 2002 lautete übrigens:

“Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.
Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.”

Deutschland fällt nicht nur wegen der Pflege solcher Gesetzgebung auf, sondern durch den Exzess, den es auf der Grundlage solcher Paragraphen treibt. Der ‘infantile Ehrenkult’, der dahintersteckt, ist symptomatisch für zurück gebliebene, unreife Staatsdiener. […]

Die Gesetzgebung wegen des Tatbestands der “Beleidigung” ist für Behörden sowie Industrie sehr nützlich, um unbequeme Bürger in die Falle zu locken: Sobald er auf eine Provokation mit einer “Beleidigung” reagiert, hat man ihn - für alles andere sorgen die untergeordneten Gerichte - auch für die Rechtsbeugung. Der Bürger wird sich im allgemeinen nicht wehren können. […]
Bis hartnäckige, sehr unbequeme Bürger vor das BVG gelangen, vergehen mindestens fünf Jahre. Abgesehen von den Kosten, ist das auch sonst für den Bürger schwer durch haltbar. Das wissen die Ankläger besser als die im Anfang unbefangenen Bürger.[…]
Im Fall des Rechtsanwaltes Claus Plantiko ging es – wenn man der Presse Glauben darf – um die „Richterbeleidigung", ein Delikt, dass es im deutschen Strafrecht eigentlich gar nicht gibt.
Selbst in Deutschland genießen nämlich Richter keinen besonderen zusätzlichen Schutz vor „Beleidigung". […]

Plantiko ist, wie viele andere Bürger auch, der Meinung, dass das gegenwärtige System der Richterwahl nach Parteiquoten grundsätzlich falsch ist.
Zur Entpolitisierung der Richter will er die Richterwahl auf Zeit durch das Volk einführen. Bei der Darstellung der Missstände vor Gericht benutzt er, zugegeben, teilweise sehr drastische Vergleiche. Drastisch heißt aber nicht „unwahr" oder „beleidigend" - wie die Richter seine Worte auslegen wollen…
Nehmen wir den letzten Prozess vor dem Landgericht Bonn am 09.03.2007… Nach der mittlerweile zur Tradition dieser Schau gehörenden „Ablegung der Anwaltsrobe", wollte Plantiko Anträge stellen… Richter Schwill ließ das nicht zu. Der Vorsitzende hielt Plantiko mehrere „Beleidigungen" aus vergangenen Verfahren vor.
Er führte aus: RA Plantiko greife die deutsche Rechtsstruktur an. Dass diese in Deutschland bestens sei, beweise bereits die Vielzahl der Akten h i e r auf dem Tisch! In Deutschland würden dem Rechtsuchenden mehr Möglichkeiten, Gesetze und Rechtswege gegeben als in allen anderen Ländern…< Als am Ende der Verhandlung einer der 30 Zuhörer die Bemerkung „Rechtsbeugung" fallen ließ, wurde Richter Schwill laut und böse. Er beschimpfte alle im Saal anwesenden als „Vollidioten" und rief bewaffnete Wachmänner. –

So endete ein Verfahren wegen Richterbeleidigung mit der Beleidigung der anwesenden Öffentlichkeit durch den Richter. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, nur Richter sind gleicher, weil sie ihre Macht missbrauchen dürfen.< Quelle: Peter Briody, Die Protagonisten eines infantilen Ehrenkults -Die Beleidigungsgesetze in Deutschland ,

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Lehrer sein in Berlin: Herr Senator Zöllner, das ist die Realität
03/22/2007 04:33 PM
An Schulleiter ZZZZZZZZZ ZZZZ Sehr geehrter Herr XXX, leider muß ich Ihnen mitteilen, dass ich meine zusätzlichen Sonderaufgaben ab sofort nicht mehr leisten kann; meine Begründung lautet: die von Ihnen eingesetzten „Kollegen" haben eine immer mehr fordernde Art und Weise, weit über das normale Maß zusätzliche Arbeitsstunden herauszufordern die von Ihnen eingesetzten „Kollegen" respektieren nicht, dass die im Schulunterricht eingesetzten [...][Link] [Cache]
Verfassungsdiskussion: Meinungsfreiheit oder Äußerungsfreiheit?
03/22/2007 03:50 PM

Wer am deutschen Grundgesetz herummäkelt, läuft leicht Gefahr, voreilig und aus irrationalen Gründen als Verfassungsfeind abgestempelt zu werden. Das ist zwar einerseits nachvollziehbar, weil eine braune Horde von Ewiggestrigen sich auch 60 Jahre nach dem Ende des Krieges als Bürger des deutschen Reiches sieht, andererseits jedoch fatal, denn nur durch eine fortwährende lebendige und breite Diskussion können die Verfassung und die darin verankerten Werte im Bewußsstsein des Volkes verankert werden.

Gerade in Zeiten, wo viele Menschen das Gefühl haben, die Demokratie sei kaputt, ist es wichtig, zielgerichtet darüber zu diskutieren, wie die Defizite in unserer Demokratie zu beheben sind. Wie die von den herrschenden Hamburger Politik mit verschiedenen Mitteln sabotierte Initiative “Rettet den Volksentscheid” plakativ formuliert, könnte die Demokratie die Bürger verlassen, wenn diese nicht um sie kämpfen.

Durch die Ressentiments ist es erklärbar, dass die von Rechtsanwalt Helmut P. Krause ins Leben gerufene Verfassungswerkstatt zur Erarbeitung einer Verfassung, die zuerst im nächsten Jahr dem Bundespräsidenten feierlich übergeben und dann ein Jahr später dem deutschen Volk nach Artikel 146 Grundgesetz zur freien Abstimmung vorgelegt werden könnte, bei Verantwortlichen des Kontaktnetzwerkes XING auf wenig Gegenliebe gestoßen ist. Schwer ist es verständlich zu machen, dass das Ziel der Verfassungswerkstatt nicht die Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, sondern im Gegenteil diese freiheitlich-demokratische Grundordnung im Rahmen der geltenden Gesetze lebendig gestaltet werden soll.

Von Bert Steffens, der allerdings nicht bei der Verfassungswerkstatt aktiv ist, stammt ein recht langes, aber trotzdem sehr lesenswertes Essay zum Thema des Artikel 5 Grundgesetz, dass eine Anregung zur Neuformulierung Art. 5 GG (Äußerungsfreiheit) bietet:

Jeder hat das Recht sich jederzeit frei zu äußern und jederzeit seine Äußerung zu verbreiten, gleich in welcher Weise und mit welchen Mitteln.

Die nachfolgende umfangreiche, aber trotzdem lesenswerte Begründung, kann sicher ein interessanter Ansatz in eine Verfassungsdiskussion sein.

BERT STEFFENS
Andernach

19.03.2006

Von der (Un-)Klarheit der Gesetze

Teil 1

Artikel 5 Grundgesetz

Meinungsfreiheit oder Äußerungsfreiheit?

Gesetze, insbesondere jene, welche die Elementar-Freiheiten des Menschen zum Gegenstand haben, müssen schlicht und eindeutig formuliert sein. Dies wird durch sparsamen und eindeutigen Gebrauch des „Werkzeugs Sprache" erreicht.
Ein Verstoß besonderer Qualität gegen diese Regel ist Widersprüchlichkeit in Gesetzestexten. So z. B. soll im ersten Teil eines Rechtssatzes nicht etwas zugesichert werden, was im weiteren wieder eingeschränkt und damit genommen wird, wie durch ein Zuweisen spezieller Elementar-Freiheiten an bestimmte Berufs- oder Altersgruppen. Solches führt stets zum Entwerten des Schutzes der Elementar-Freiheiten und verletzt die Gleichheit jedes Einzelnen vor dem Gesetz.
Und genau so verhält es sich auch mit der viel zitierten „Meinungsfreiheit" aus Artikel 5 des Grundgesetzes (GG).
Dort wird auch missachtet, dass ausnahmslos jeder Mensch vom Beginn seines Seins an im „Besitz"(1) seiner Elementar-Freiheiten und damit seiner Menschenwürde ist. Daher kann diese vom Menschen nicht gegeben und nicht genommen, sondern nur geschützt oder verletzt werden.

1. Die Zeit scheint überreif, zum Begriff der „Meinungsfreiheit" aus Art. 5 GG einmal etwas Grundsätzliches auszuführen. Dies nicht nur wegen zweier jüngerer Urteile höchster Gerichte, so z. B. wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.02.2007 (1BvR 538/06) zum Fall der Durchsuchung der Redaktionsräume und Beschlagnahme von Akten beim Magazin CICERO und wegen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.03.2007 (3 StR 486/06) zum Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom 29.09.2006 (18 KLs 4 Js 63331/05), das Jürgen Kamm, Betreiber des Online-Handels „NIX GUT", zu einer Geldstrafe von 3.600 € verurteilt hatte, obwohl die von ihm verkauften Produkte Anti-Naziembleme aufweisen, die in ihrer Aussage „eindeutig und offenkundig" – so später der BGH - die Ablehnung gegenüber der NS-Ideologie zeigen.
Etwas nur Grundsätzliches ausführen zu wollen bedeutet auch: Es soll bewusst nicht auf die aktuellen, letztlich nicht ganz neuen, demokratiezerstörenden Skandale durch Verletzungen insbesondere des Art. 5 und 13 GG im Detail eingegangen werden, wie auch nicht auf jenes, was das BVerfG – unter Missachtung u.a. des Art. 97 Abs. 1 GG – im Laufe von Jahrzehnten aus dem Begriff „Meinungsfreiheit" mittels eigener diverser Entscheidungen alles gemacht hat. Selbst die o.g., nur dem Anschein nach positiven Urteile des BVerfG und des BGH, decken die offensichtlichen und grundlegenden Mängel des Art. 5 nicht zu, auch wenn im Fall CICERO das BVerfG die zuvor von immerhin zwei Instanzen als rechtgemäß bezeichneten Verletzungen des Art. 5 letztlich als „verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt" bezeichnet hat.

1.1 Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Kunst und Wissenschaft – was heißt das und gibt es da überhaupt einen Unterschied zwischen jedermanns Meinungsfreiheit und jener der Medien? Und wieso wird im Art. 5 Abs. 1 einschränkend nur von einem Recht auf „Meinungsäußerung", an Stelle eines Rechts auf „Äußerung" gesprochen?

Sehen wir uns doch einmal den Text des Art. 5 GG Satz für Satz kritisch an:

2. Im Abs. 1, dort im 1. Teil des 1. Satzes heißt es (Unterstreichungen vom Autor):

(1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…".

Hiermit könnte – wäre da nicht noch ein weiterer, grundlegender Mangel - der Art. 5 enden, denn: „Jeder" ist weder erweiterbar noch reduzierbar. „Jeder" bedeutet „ausnahmslos alle" – oder gibt es hier doch noch „besondere" Menschen oder Gruppen mit „besonderen" Rechten?
Diese nur rhetorisch gemeinten Fragen können nur mit einem klaren Nein beantwortet werden.

3. Die Folge hieraus: Der 2. Satz des Abs. 1, wie auch der 1. Satz des Abs. 3 -

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
[…]
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

- können entfallen. Sie sind überflüssig, weil die dort Betroffenen mit „Jeder" ebenso bereits erreicht werden.

3.1 Nichts verteidigen Druckmedien, Rundfunk, Fernsehen und Online-Medien so gerne und nachhaltig, wie „ihre Pressefreiheit" und dies in einer Art, als ob diese eine Meinungsfreiheit beanspruchen könnten, welche der Meinungsfreiheit für jedermann vorgeht.
Richtig ist: Den Medien, gleich welcher Art, kommt keine Meinungsfreiheit besonderer Qualität zu, wenngleich die Medien solches glauben machen wollen. Sie bedürfen deren nicht, denn: „Jeder" - das schließt den Schlosser ebenso, wie Journalisten, die arbeitslose Hilfsarbeiterin, die TV-Moderatorin, wie den Filmemacher mit ein und natürlich auch jeden Künstler, Wissenschaftler, Forscher und Lehrer, wie auch die Erzeuger und/oder Vertreiber von jedweden Druck-, Ton- und Datenträgerzeugnissen - eben jeden. Und mit „jeder" war und ist auch Jürgen Kamm gemeint, der sich klar und unmissverständlich mit seinen Produkten gegen eine NS-Ideologie geäußert hat.

4. Zudem – und dies ist der unten Ziff. 2. angedeutete, grundlegende Mangel – schränkt der Begriff „Meinungsäußerung" die Äußerungsmöglichkeiten des Menschen erheblich ein.
Erschöpft sich die Äußerungsfähigkeit des Menschen nur in seiner subjektiv geäußerten Meinung? Ganz offensichtlich nicht!
Alle unmittelbare oder mittelbare Aktivität des Menschen, die vom anderen mittels der Sinne wahrgenommen werden kann, ist Ausdruck seiner Äußerungsmöglichkeit. So sind seine Äußerungen mittels Zeichen, seien es z. B. Bilder oder Schriftzeichen, durch die Sinne des anderen Menschen – wenn dieser nicht durch körperliche Mängel daran gehindert ist – wahrnehmbar, so wie auch die Tänzerin, der Maler oder Pianist sich in ihrer jeweils gewollten Art und Weise äußern. „Meinungsäußerung" hingegen ist nur ein sehr kleiner Teil der Äußerungsfähigkeiten und damit der Äußerungsmöglichkeiten des Menschen. „Meinungsäußerung" reduziert die Möglichkeiten des Menschen auf eine bloße Fähigkeit zur Äußerung einer subjektiven Meinung und beschränkt damit auch den Schutz seiner Menschenwürde – ein schlechter, inakzeptabler Witz!
Daher: Nur das sich Äußernkönnen, gleich in welcher Art und Weise, gleich mit welchen Mitteln, kann etwas Wesentliches, sprich ein Teil der Elementar-Freiheiten sein, welche die Erkenntnisfähigkeit des Homo sapiens als dessen kennzeichnendes, weil artspezifisches Merkmal zum Ausdruck bringt.
Durch Beschränkung der Äußerungsmöglichkeiten des Menschen auf eine bloße „Meinung", wird die Möglichkeiten der Äußerung von Wahrheit - sei es ein Naturgesetz, eine mathematische Regel oder ein Sachverhalt, wie auch die weiteren, sonstigen Inhalte und Formen von Äußerungsmöglichkeiten -, abhängig vom Wohlwollen, sprich von der Willkür der Staatsgewalt.
Wenn man sich die Mühe macht nachzulesen, welche Interpretationen, von der Richterschaft und Jurisprudenz „Gesetzesauslegung" genannt, allein das BVerfG zum Zwecke der Unterscheidung des Begriffes „Meinung" gegenüber den Begriffen „Wertung", „Stellungnahme" und „Tatsachenbehauptung", wie von „Schmähung", „Ehrverletzung" und „Kunst" u.v.a.m. unternommen hat, wird man verstehen, wie wichtig es ist, solche willkürlichen Beschränkungen menschlicher Äußerungsfähigkeit scharf zurückzuweisen.

5. Was bleibt da noch zum Absatz 1, letzter Satz

„Eine Zensur findet nicht statt."

zu sagen?
Auch dieser ist schlicht überflüssig, denn was nützte eine Meinungsfreiheit und selbst ein Äußerungsfreiheit für jedermann, wenn diese zensiert werden dürfte?
Eine Meinungsfreiheit existierte dann einfach nicht und eine Äußerungsfreiheit schon gar nicht.
Solches wäre, bildhaft gesprochen, wie eine Reisefreiheit, bei der Reiseziele und -dauer von Staatsgewalt bestimmt oder gänzlich verhindert würden.
Was lehrten uns einst die Franzosen?

„La libre communication des pensées et des opinions
est un des droits les plus précieux de l’homme:
tout citoyen peut donc parler, écrire, imprimer librement,
sauf à répondre de l’abus de cette liberté,
dans les cas déterminés par la loi."

Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken
ist eines der kostbarsten Menschenrechte:
jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken,
vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.

So heißt es zutreffend - wenn auch betreffend der Äußerungsfähigkeit des Menschen nicht vollständig - im Art. 11 der französischen „Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte", die am 26.08.1789 in der französischen Nationalversammlung verkündet worden ist.
Warum stehen wir in Deutschland - nach mehr als 200 Jahren - selbst hinter diesen Worten zurück?

6. Setzen wir unsere kritische Betrachtung des Art. 5 GG fort und wenden uns dem letzten Teil des 1. Satzes aus Abs. 1 zu.

6.1 Im letzten Teil des 1. Satzes von Abs. 1 heißt es:

„…und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Hier ist in zweierlei Hinsicht ein weiterer, grober methodischer Fehler zu erkennen, denn Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind zweierlei.
Informationsfreiheit muss

6.1.1 einerseits als unbegrenzbares Recht auf Bildung und Wissenserweiterung und damit als Teil der Elementar-Freiheiten verstanden werden und

6.1.2 andererseits als Recht auf ungehinderten Zugang zu Informationen jeder Art, auch zum Zwecke demokratischer Kontrolle durch die Bürger, den Souverän im Staate, verstanden werden. Dies bedeutet auch ein sich ungehindertes Unterrichtenkönnen aus Quellen, welche in der Verwaltung des Staates stehen. Allerdings kommt solchem Recht kein Rang einer Elementar-Freiheit zu.

6.2 Weiter: Demokratieferne Staatsgewalt kann Meinungsfreiheit oder gar Äußerungsfreiheit zulassen, jedoch gleichzeitig ungehinderte Informationsfreiheit aus „allgemein zugänglichen Quellen" beschränken, schon allein durch die Definition dessen, was „allgemein zugängliche Quellen" bedeutet.
Und genau dies findet in Deutschland umfangreich statt, ohne dass hierzu – mit wenigen Ausnahmen - ein Interesse aus einem berechtigten Sicherheitsbedürfnis des Staates und damit der Bürger bestünde.

6.2.1 Der vorbeschriebene methodische Fehler wird auch nicht durch das seit dem 01.01.2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes und der zusätzlichen IFG von bisher nur sechs Bundesländern wettgemacht (das Saarland und Rheinland-Pfalz haben bisher kein IFG), wie überhaupt Deutschland hinter vielen EU-Ländern diesbezüglich hinterherhinkt.
Der Informationsfreiheit einerseits und andererseits der Freiheit sich Wissen verschaffen und sich bilden zu dürfen, gebührt daher je ein eigener Grundgesetzartikel, wenn man denn bei einer von Art. 1 GG getrennten Auflistung der Elementar-Freiheiten - welche doch die Menschenwürde ausmachen - im Grundgesetz oder einer Verfassung bliebe.

7. Da wäre noch die Pflicht der „Treue zur Verfassung" durch die Lehrenden aus Abs. 3, letzter Satz:

„Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Dies ist ein in zweifacher Weise obskurer Text, der den Geruch einer Gesellschaft erahnen lässt, die Menschen geringeren Rechts kennt. Der Satz entlarvt die Denkart und das Weltbild seiner Schöpfer.
„Treue"? - dies ist kein Rechtsbegriff, sondern einer der zwischenmenschlichen Beziehungen, ein Begriff der Liebe, Zuneigung und Zuverlässigkeit. Hier aber ist gemeint: „Vasallentreue" zu demokratiefernen Mächtigen durch die in ihrem Sold stehenden Lehrenden.
Die Konsequenz hieraus: Ein weiterer überflüssiger Satz.

7.1 Und zudem: Eine „Verfassung" existiert in der Bundesrepublik Deutschland nicht, vielmehr wurde diese mit Art. 146 a.F. GG für den Fall der Wiedervereinigung beider deutschen Landesteile versprochen und bis heute nicht realisiert - trotz vollzogener Wiedervereinigung und trotz Art. 146 n.F. GG!

8. Als Letztes muss von jenen Grenzen menschlicher Freiheiten geredet werden, die nicht in den Fähigkeiten der Menschen begründet sind, sondern in dem, was den Elementar-Freiheiten des Einzelnen jener der Mitmenschen oder den gesetzesbestimmten Interessen einer Gemeinschaft von Menschen entgegensteht.

Die Ursache der Grenzen jedweder Elementar-Freiheit liegt darin, dass der erkennende Mensch – der Homo sapiens – mittels seines kennzeichnenden, weil artspezifischen Merkmals, der Erkenntnisfähigkeit, seine Elementar-Freiheiten hat erkennen und definieren können und somit auch deren Grenzen und damit deren Beschränkungen erkannt hat.
Er hat aber auch Beschränkungen innerhalb anderer Grenzen erkennen können:

Grenzen, die einerseits aus dem naturwissenschaftlich Erkannten oder einfach nur aus den erfahrenen Grenzen der menschlichen oder übrigen Natur sich ergeben, wie andererseits jene Grenzen, die dann notwendig und zu beachten sind, wenn der Mensch in einer Gemeinschaft von Seinesgleichen lebt – wenn denn Frieden und Sicherheit im Staate herrschen soll.

8.1 Dies vorausgeschickt, sehen wir uns den Abs. 2 des Art. 5 einmal genauer an, der hier in drei Abschnitte aufgeteilt wiedergegeben ist:

„(2) Diese Rechte finden ihre Schranken
in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,

den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und

in dem Recht der persönlichen Ehre."

„Allgemeine Gesetze", „Jugend" und „persönliche Ehre" – welch ein gedankliches Durcheinander, auch noch vermengt mit dem metaphysischen Begriff „Ehre". Es muss hier gefragt werden, warum denn der erste Abschnitt nicht gereicht hat und warum eigens die Jugend, nicht aber die Kleinkinder, die Behinderten, Schwachen und Alten erwähnt werden.

9. Versuchen wir die Sache mit den Beschränkungen innerhalb der Grenzen der Elementar-Freiheiten methodischer und sachgerechter anzugehen.

9.1 Da die Prinzipien der Beschränkung Elementar-Freiheiten des Menschen betreffen, muss jede Art der Beschränkung grundsätzlich dem „Gebot des zwingend Notwendigen" folgen. Für solcher Art Beschränkung wäre am Ende einer grundgesetzlichen Auflistung aller Elementar-Freiheiten der richtige Platz.

9.2 Beschränkbar sind zudem nur wenige bestimmte Teile, bzw. Elemente der insgesamt sechs Elementar-Freiheiten(2):

9.2.1 Die Elementar-Freiheit der Äußerungen;

9.2.2 Die Elementar-Freiheit des Handelns;

9.2.3 Die Freiheit über die Bestimmung des örtlichen Aufenthalts als ein Teil-Element der Elementar-Freiheit der Bestimmung über die ganze physische Körperlichkeit.

9.3 Beschränkungen von Elementar-Freiheiten müssen folgenden Maximen unterliegen:

9.3.1 (1. Maxime der Beschränkung)
Eine Beschränkung der Freiheit der Äußerung unterliegt dem Gebot des Ringens um Wahrheit, soweit die Äußerung einen anderen Menschen und/oder einen Sachverhalt betrifft, die einer Wahrheitsfindung zugänglich ist und gesetzesbestimmte Rechte des anderen und/oder der Gemeinschaft verletzen.

9.3.2 (2. Maxime der Beschränkung)
Eine Beschränkung der Freiheit des Handelns unterliegt dem Grundsatz, dass die Elementar-Freiheit des Handelns nicht auf Kosten einer gleichwerten oder höherwertigen Elementar-Freiheit eines Anderen oder zum Schaden der Gemeinschaft gelebt werden darf.

9.3.3 (3. Maxime der Beschränkung)
Eine Beschränkung der Bestimmung über den örtlichen Aufenthalt eines Menschen unterliegt dem Grundsatz, dass diese nur dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen oder dem Schutz der Gemeinschaft dienen darf.

9.3.4 (4. Maxime der Beschränkung)
Auf alle gesetzesbestimmten Beschränkungen muss der Mensch - jedem Glied in einer Gemeinschaft gleichgestellt - in geregelter und demokratischer Weise Einfluss nehmen können und solche Beschränkungen müssen für alle gleich gelten und sich in eindeutigen Normen widerspiegeln.

9.4 Die zwingend notwendigen, also unvermeidbaren Grenzen des Auslebens und des Schutzes von Elementar-Freiheiten - so die o.e. Maximen – finden somit ihren Ausdruck einerseits im Anspruch auf Nichtverletzung von Elementar-Freiheiten auch des Anderen und andererseits durch jene Grenzen, die sich aus gesetzesbestimmten, unverzichtbaren Interessen der Gemeinschaft von Menschen ergeben.

9.5 Damit wird auch – im Zusammenhang mit einer Äußerungsfreiheit - die Erwähnung des Schutzes der Jugend in Abs. 2 überflüssig, denn: Jeder ist, gleich welchen Alters, durch eine Gesetzesbestimmtheit der Äußerungsfreiheit und ihrer gesetzesbestimmten Begrenzungen geschützt.

9.5.1 Zudem: Begriffe, welche einer Gesetzesbestimmtheit von Natur her nicht zugänglich sind, wie z.B. jener der „Ehre" in Abs. 2, können in einem Gesetzeswerk keinen Platz haben.
„Ehre" ist und bleibt ein Begriff metaphysischer Qualität. Sein Ausleben öffnet daher der Willkür Tür und Tor. Das belegen z. B. die grundgesetzwidrige, jährlich mehr als hunderttausendfache Anwendung, sprich Strafverfolgung wegen des gesetzesunbestimmten „Ehren"-Begriffs „Beleidigung", sowie die große Anzahl jährlicher „Ehrenmorde" in Deutschland.

10. Darüber hinaus haftet Artikel 5, wie auch den anderen „Grundrechten" des Grundgesetzes, ein weiterer, grundlegenderer methodischer Mangel an, denn:

Die Äußerungsfreiheit, die ja eine „Meinungsfreiheit" mit einschließt, ist bereits wesentlicher Bestandteil der Menschenwürde, deren Unverletzlichkeit Art. 1 Abs. 1 GG zu schützen behauptet.
Sich ungehindert äußern zu können, in welcher Weise auch immer, hat - wie bereits dargestellt - den Ursprung im kennzeichnenden Merkmal der Spezies Mensch, der Erkenntnisfähigkeit.

10.1 Daher darf und muss von jedem Bürger bei jeder Beschränkung der Äußerungsfreiheit, die nicht die Menschenwürde achtet und nicht demokratischen Regeln folgt, die Frage gestellt werden:

Welches Individuum hat einen einzelnen oder eine Gruppe von Menschen legitimiert, mir das Ausleben meiner Elementar-Freiheiten zu verwehren oder zu beschränken?
Waren es Götter, Herrenmenschen, Narren oder zufriedene Sklaven?

Hier ist zu beachten: Götter und Herrenmenschen sind lediglich Kopfgeburten. Narren und zufriedene Sklaven(3) leider nicht.
In einer Demokratie, in der, so Art. 20 Abs. 2 GG, „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht", lautet daher die Grundfrage jedes Einzelnen gegenüber dem Machtausübenden:

Wann wurdest du von mir dazu legitimiert,
für und über mich bestimmen zu dürfen?

11. Durch all das wird deutlich, dass es schmerzlich an einer „Gesetzesbestimmten Menschenwürde" fehlt und so das BVerfG – formal zu Recht – behaupten kann, dass die Menschenwürde nur „ein unbestimmter Rechtsbegriff" sei.
Wenn deshalb nun einer glaubt behaupten zu können: Aha – bitteschön, dann gehört Meinungsfreiheit doch nicht in den Menschenwürdebegriff des Art. 1 GG, dann irrt er, denn: Die Menschenwürde ist als Teil des Menschseins ein Wert, dessen Inhalt nicht – wie bereits dargelegt - von einigen wenigen Menschen in einer der drei Staatsgewalten bestimmt werden kann und darf, denn die Elemente der Menschenwürde existierten bereits, bevor die Menschen eine Vorstellung von „Staat" und „Gesetz" hatten.

11.1 Daher kann eine Gesetzesbestimmte Menschenwürde in einer organisierten Gemeinschaft von Menschen, die wir Staat nennen, nur in einer freien Diskussion der Mitglieder dieser Gemeinschaft, den Bürgern, gesetzt werden.
Eine demokratisch von den Bürgern - dem Souverän - auf Zeit gewählte Erste, sprich Gesetzgebende Staatsgewalt, hat dann nur noch die Aufgabe, dem Auftrage des Souveräns gemäß, die Elementar-Freiheiten der Gesetzesbestimmten Menschenwürde in einen Text zu fassen, damit dieser jedermann binde, der unter die Gesetze der Gemeinschaft fällt oder sich in deren Schutz begeben hat.

11.2 Das Ziel ist: Eine solche Gesetzesbestimmte Menschenwürde, die sämtliche Elemente als „Katalog der Elementar-Freiheiten" (KEF) zum Inhalt hat, soll einmal an erster Stelle in einer zukünftigen „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland" stehen. Dann erst könnten wir von einer „Wertegesellschaft" sprechen, denn dann erst wüssten wir auch, was wir verteidigen und einfordern könnten.

12. Wie also könnte – wenn man einmal von den vorstehend beschriebenen, notwendigen Änderungen des Grundgesetzes absieht – ein akzeptabler Art. 5 aussehen?

Die unerwünschte, weil menschenwürdewidrige Reduzierung der Elementar-Freiheit der Äußerung auf eine bloße „Meinungsfreiheit", wurde vorstehend dargelegt. Lässt man weiter die vorstehend beschriebenen Differenzen zwischen dem Text des derzeitigen Grundgesetzes und einem anzustrebenden Text einer erste „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland" außer Acht und teilt der Elementar-Freiheit auf Bildung und dem Recht auf Informationsfreiheit einen jeweils eigenen Platz zu, wie auch den Begrenzungen der Elementar-Freiheiten und der Verpflichtung der Staatsgewalt zu deren Schutz, dann kann nachstehend ein neuer Text an Stelle des derzeitigen Art. 5 GG formuliert werden:

Neuformulierung
Art. 5 GG (Äußerungsfreiheit)
Jeder hat das Recht sich jederzeit frei zu äußern und
jederzeit seine Äußerung zu verbreiten,
gleich in welcher Weise und mit welchen Mitteln.

Eine solche Formulierung zur Äußerungsfreiheit jedes Menschen, wäre – betrachtet man die sich hieraus zwangsläufig ergebenden positiven Folgen in der Gesellschaft – einer der ganz großen Fortschritte seit dem 26.08.1789, dem Tag der Verkündung der „Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte".

_________

Anmerkungen und Quellen:

(1) Mit Blick auf die Spezies Homo sapiens kann auch formuliert werden: Die Elementar-Freiheiten und damit der Inhalt des Begriffs „Menschenwürde", sind mittels der artspezifischen Erkenntnisfähigkeit des Menschen erkannt und formuliert worden.

(2) Auszug aus Bert Steffens „Vom Prinzip der Menschenwürde – Wann habe ich dich legitimiert?", aus Bd. 1 „Katalog der Elementar-Freiheiten":

1. Die Freiheit seiner ganzen physischen Körperlichkeit,
2. die Freiheit seiner Gedanken und Gefühle und
3. die Freiheit seiner Sinne, wie
4. die Freiheit seiner Äußerungen,
5. die Freiheit seines Handelns und
6. die Freiheit, die vorgenannten fünf Elementar-Freiheiten gegen Verletzung zu verteidigen und deren und auch sonstigen Schutz von der Gemeinschaft - auch bei nur drohender Gefahr der Verletzung - aufgrund von Regeln, die für alle gleich gelten, einfordern zu können.
(Zu den sechs Elementar-Freiheiten gehören jeweils eine Reihe von einzelnen Teil-Elementen, die hier aus Platzgründen nicht wiedergegeben sind.)

(3) Marie von Ebner-Eschenbach (1830 - 1916), die selbstbewusste österreichische Schriftstellerin und Dramatikerin, hat bereits vor rund 100 Jahren gesellschaftskritisch formuliert:
„Die glücklichen Sklaven sind die erbittersten Feinde der Freiheit."

Mein Parteibuch hofft zu diesem Thema auf eine sachliche Diskussion, die möglichst frei von Polemik ist. Vielleicht bekommt ja auch der eine oder andere durch diesen Text Lust dazu, sich in die Verfassungswerkstatt einzubringen?

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Politblog.net: Antisemitismus in Deutschand! (macht micht ganz traurig) … und in München!
03/22/2007 02:38 PM


Gewaltiger Eklat um Charlotte Knobloch

Super Artikel, super Zusammenfassung der Geschehnisse!

Als Vorsitzende des Zentralrats der Juden hat man es schwer. Da wird ein jüdisches Museum in München eingeweiht, und man ist nur Dienstags zur Vorbesichtigung und Donnerstags zur Eröffnung eingeladen, nicht aber Mittwochs zur Pressekonferenz. Was für ein Skandal! Antisemitismus aller Orten! Bemerkt jemand die Ironie? Die Kritik von Knobloch ist auch wirklich schwer verdaulich:

“Durch den Rohbau hat mich mal das Baureferat geführt, seitdem wurde ich nicht mehr informiert.” Sie habe den Eindruck, man wolle dokumentieren, dass “das Museum von der Stadt geführt wird und nicht zur Gemeinde gehört”.

Selbstverständlich rudert der OB sofort zurück: alles nur ein Missverständnis, keine Sorge, ein dummer Fehler niederer Knallchargen.

Dass die Eröffnung durch einen solchen Eklat dermaßen überschattet werde, “versteht man auch im Ausland nicht”, leitet ein Reporter seine Fragen an Ude ein.

Das muss man auch nicht verstehen.

Die armen Juden! Der arme Zentralrat! Politblog.net fordert: Spenden!!

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Nachfrage- Reduzierung 1: Deutschland, deine Alten
03/22/2007 02:12 PM
Wir befinden uns hier in dem Projekt 2100, in dem wir die gesellschaftlichen und wirtschatlichen Veränderungen aufzeigen wollen, um einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen zu geben, abseits von Mainstream- Veröffentlichungen; wir stellen aber auch fest, dass wir mit Prof. Miegel in vielen Aussagen übereinstimmen. Das statistische Bundesamt hat in einer sehr plastischen Darstellung die Entwicklung der [...][Link] [Cache]
Buskeismus.de: Sitzungsbericht Kammergericht Berlin - 19.03.07 - Ehemaliger Politoffizier, heute Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei verliert
03/22/2007 01:04 PM
Sitzungsbericht Kammergericht Berlin - 19.03.07 - Ehemaliger Politoffizier, heute Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei verliert[Link] [Cache]
Oeffinger Freidenker: Fundstücke
03/22/2007 01:03 PM
Nachworte zum Landowsky-Prozess bei der taz und der LiPa.
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Nachwort zum Munoz-Bericht.
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Kopierschutz für's Fernsehen.
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Beißende Satire für zukünftige Maßnahmen gegen Arbeitslose.
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Leben "wir" über unsere Verhältnisse?
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Arne Hoffmann hat sein Blog "Hinter meinem Schreibtisch" umbenannt und berichtet über Islamophobie. Aktuelles Beispiel: Scharia am Main?
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Oeffinger Freidenker: "Lückenlose Aufklärung"
03/22/2007 12:58 PM
Um in einer bayrischen Kleinstadt den Raubmord an einem Supermarktmanager aufzuklären, wurden über 2000 Männer zur Speichelgentestprobe geladen.
Besonders auffällig: bei den meisten herrschte Unbehagen, aber sie sahen es als ihre staatsbürgerliche Pflicht. Unangenehm ist in der Sache jedoch, dass Männer, die zu dem freiwilligen Test nicht erschienen sind (aus welchem Grund auch immer) sofort als verdächtig galten. Soweit normal. Alarmierend ist aber die Aussage des Polizeisprechers: von diesen werde man sehen, dass man "auf andere Art und Weise an den Speichel zu kommen" versuchen wolle. Da kriegt man doch eine Gänsehaut.[Link] [Cache]
Oeffinger Freidenker: IU Bruchsal vor dem Aus
03/22/2007 12:48 PM
Der Untergang der Privatunis schreitet spürbar voran. Nun steht nach Berichten von SpOn die nächste Privatuni vor dem Aus: die "International University of Germany" in Bruchsal bei Karlsruhe. Gründe dafür sind mangelnde Sponsorengelder und zu wenig Studenten.
Es ist gut zu nennen, dass sich die Privatunis nicht als Erfolgsmodell erweisen und damit dem Bezahlstudium endültig den Weg ebnen. Sieht man sich die Statements von Wissenschaftsminister Frankenberg an, so erhält man erhellende Einsichten in das Selbstverständnis der Neoliberalen:
Baden-Württembergischs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) äußerte sich angesichts der Probleme der IU skeptisch zur Zukunft der privaten Hochschulen. Sie seien zwar wichtig für die Reform des Hochschulwesens gewesen, würden nun aber möglicherweise dem verschärften Wettbewerb zum Opfer fallen: "Sie haben vielleicht ihre Rolle in der Evolution der Hochschulen gespielt und werden jetzt von den stärkeren Dinosauriern gefressen."
Ist er nicht lieb? So geht der Neoliberale eben mit dem um, was ihm nicht mehr nützlich erscheint. Und so treibt die IU Bruchsal ungebremst auf den selbstgeschaufelten Abgrund zu, mit einem Arschtritt des Ministers als Dankeschön.
Einer der großen Gewinner, eben der stärkere Dinosaurier, ist die kürzlich zur "Eliteuni" gekürte TU Karlsruhe, die die Räumlichkeiten in Bruchsal als ausgelagerte Ausbildungsstätte anmieten, jedoch keinen Finger zur Rettung der IU rühren will. Recht so.[Link] [Cache]
Oeffinger Freidenker: Gegen Killerbibeln!, Nachtrag II
03/22/2007 12:21 PM
Bei Telepolis ist ein Text erschienen, nach dem herausgefunden wurde, dass bestimmte Passagen der Bibel - aus dem Kontext gerissen! - tatsächlich aggressiv machen und nach dem gläubige Menschen gewaltbereiter sind. Das Ganze klingt genau nach den Computerspiel"untersuchungen", die beständig "beweisen", dass Spiele aggressiv machten.[Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Startseite und Erklärung für das Projekt 2100
03/22/2007 11:11 AM
Das Wegbrechen des Mittelstandes haben wir beschrieben: Entwicklung der Gesellschaft im Wandel einer über Jahrzehnte sich verändernden Weltökonomie, 2. Teil ; das war der Ausgangspunkt einer Überlegung, die längst nicht beendet ist. Wir haben diesen Sachverhalt in den Gesamtzusammenhang gestellt, dass beginnend mit der relativen Sättigung der Privathaushalte, “ich brauche nicht einen dritten Kühlschrank zusätzlich”, eine 50 jährige Nachkriegsentwicklung [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Städtepolitik - Startseite
03/22/2007 11:11 AM
Wir beabsichtigen, unter der Kategorie Städtepolitik jeweils die Ereignisse darzustellen. Das ist ja gerade der Vorteil des Internets: es ist nicht standortgebunden, viele können schreiben und Vorkommnisse und ihre Meinungen darstellen, je mehr mitmachen, je mehr wächst diese Zeitung zu einer Bürgerzeitung. Ja, das ist unser Traum, der Traum von derzeit 4 registrierten Autoren: langsam zu [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Deutschland wird wieder normal
03/22/2007 11:11 AM
Der Sturm der Entrüstung ergiesst sich in vollen Strömen über das Land! Deutschland reagiert, wie normal: der Stammtisch feiert fröhliche Urständ’ Wiefelspütz, ehemaliger Richter, fordert disziplinarische Konsequenzen und urteilt: eklatante Fehlentscheidung einer Richterin, massive Rechtsstaatswidrigkeit; Dabei kann es nicht bleiben. Das ist ein Fall für die Rechtsaufsicht. Dieser Fall ist von der Justiz weiter [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Der Koran wird Richtschnur unseres Rechtssystems!
03/22/2007 11:10 AM
Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Man kann ja dort in der FR nochmals nachsehen und sich erstaunt die Augen reiben: es ist in Deutschland in einem deutschen Gericht so geschehen! Anwältin Barbara Becker-Rojczyk sagt, [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Sudoku Tagesrätsel
03/22/2007 11:10 AM
Programm hier zu beziehen ; für alle Abmahnwütigen: Genehmigung von Marco Gundlach schriftlich liegt vor, danke, Marco. Zum Ausdrucken mit Mauspfeil auf das Sudoku Bild gehen, das Bild anklicken, es öffnet sich das Bild groß, am Mauspfeil öffnet sich ein Menue und dort den Drucker anwählen; tragt unter Kommentar eure Lösungszeit ein und vergleicht mit den [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Sudoku, das neue Volksspiel
03/22/2007 11:10 AM
Die frühesten Vorläufer des Sudoku waren die Lateinischen Quadrate des Schweizer Mathematikers Leonhard Euler, der solche unter dem Namen: „carré latin" bereits im 18. Jahrhundert verfasste. Anders als die modernen Sudoku-Rätseln waren diese noch nicht in Blöcke (Unterquadrate) unterteilt. Von 1892 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges publizierten die französischen Zeitungen Le Siècle und La France [...][Link] [Cache]
Die Stadt Berlin scheint keine finanziellen Sorgen zu haben oder: wie eine Stadt soziale Gerechtigkeit definiert
03/22/2007 11:10 AM
Hier hatten wir die wirklich entlarvende Darstellung des Berliner Tagesspiegels dargestellt, die Zahlen/Daten/Fakten entnehmen wir diesem Link. Die Behördern in dem Berliner Problembezirk Neukölln identifizierten 3600 Problem- Jugendliche, von denen einige besonders kritisch bezeichnet werden. Genannt als einer der Maßnahmen zur verbesserten Integration erfand man das so genannte Päd- Camp, welches das Ziel hat “nicht [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Nutzungsintensität unserer Webseite
03/22/2007 11:10 AM
Natürlich machen wir uns Gedanken, ob unsere Webseite ankommt und was noch zu verbessern ist. Wir machen diesen Aufwand ja nicht nur, um uns auf die Schultern zu klopfen, ‘was sind wir doch für tolle Leute’. Wir wollen, wie viele andere politische Veröffentlichungen auch Wirkungs erzielen, indem wir unsere Meinung von verschiedenen politischen Inhalten haben. Gern [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Das Börsenspiel
03/22/2007 11:10 AM
Lizenzfreie Bilder Als staunender Beobachter der Aktienmärkte fragt man sich, wie die Werte von Unternehmen plötzlich derartig unterschiedlich bewertet werden. Wer sich mit Bilanzen beschäftigt, lernt zu nächste eine wesentliche Lektion: Es ist die Welt der Doppelmoral. An der Börse präsentiert sich das Unternehmen mit schönen Gewinnen und dem Finanzamt mit den gleichen Werten aber mit Verlust. Dabei [...][Link] [Cache]
Ein Sozialarbeiter: "Geht lieber klauen, nicht abziehen. Wird nicht so streng geahndet"
03/22/2007 11:10 AM
Das, werte Politiker, Traumtänzer im sanft warmen Bundestag, das ist die Wirklichkeit, zum Beispiel in Berlin! Während Ihr mit den verdunkelten Scheiben des Audi 8 durch Berlin rauscht, läßt sich draußen folgendes vernehmen: Kein Bock aufs Leben aber schlagen und rauben, erpressen und dealen Integration unnötig, die “Schule fickt mein Leben” Zukunft? “Welche?” Polizeiakte: Raub, Schlägereien, Waffenbesitz, zwei Jahre auf Bewährung; [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Startseite und Erklärung für diese Kategorie
03/22/2007 07:17 AM
Das Wegbrechen des Mittelstandes haben wir auch beschrieben: Entwicklung der Gesellschaft im Wandel einer über Jahrzehnte sich verändernden Weltökonomie, 2. Teil das war der Ausgangspunkt einer Überlegung, die längst nicht beendet ist. Wir haben diesen Sachverhalt in den Gesamtzusammenhang gestellt, dass beginnend mit der relativen Sättigung der Privathaushalte, “ich brauche nicht einen dritten Kühlschrank zusätzlich”, [...][Link] [Cache]

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